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von Niki Vogt
Am 24. Mai 2023 muss Professor Sucharit Bhakdi in Schlewsig-Holstein auf der Anklagebank des Amtsgerichts Plön Platz nehmen. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf „Volksverhetzung“. Eigentlich waren die Ermittlungen von der Kieler Staatsanwaltschaft schon eingestellt worden. Aber offenbar gab es eine Intervention „von oben“, dass Prof. Bhakdi nicht ungeschoren davon kommen darf, war er doch eine der Schlüsselfiguren der Aufklärung, was die Gefährlichkeit der mRNA-Impfungen gegen Covid anbetrifft. Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein hat nun höchstpersönlich gegen diesen leisen, höflichen, exzellenten, höchst fachkundigen Mann Anklage erhoben. Das ist extrem ungewöhnlich und lässt kaum einen anderen Schluss zu, als dass er als abschreckendes Beispiel zur Aufrechterhaltung der Staatsmacht dienen soll.
Wir alle, die uns informiert haben und aus diesem Wissen uns eben nicht mit der experimentellen Gentechnik haben impfen lassen, sind diesem Mann, der einer der Warner der ersten Stunde war, zu tiefem Dank verpflichtet. Und immer noch werden die mutigen Aufklärer verfolgt, schikaniert, ruiniert und mit allen Mitteln niedergemacht. Und doch hatten sie die ganze Zeit Recht, das tritt ja nun unübersehbar, täglich und unbestreitbar offener zutage. Die Aufarbeitung all der Verbrechen an der gesamten Menschheit wird kommen – und doch will man jetzt einen der Helden der Aufklärung noch unter allen Umständen abstrafen, ja sogar ins Gefängnis bringen. Frei nach Stalin: „Bestrafe einen, erziehe Hundert.“
Ein Held der Aufklärung soll demontiert werden, alle anderen eingeschüchtert
Gerade WEIL er in allem, was er von Anfang an hat kommen sehen, gerade WEIL er vollumfänglich Recht mit seinen Warnungen vor dem Impfstoff Recht behalten hat, muss er demontiert werden. Prof. Sucharit Bhakdi darf nicht zum Volkshelden werden. Das ist er zwar schon, aber unter den braven, voll geimpften Schäflein kennen noch nicht viele seinen Namen und seine Verdienste – genauso wenig wie die Namen und Verdienste der anderen Helden. Und das meine ich wirklich genau so. Es sind echte Helden, die ihren Ruf, ihre Karriere, ihre Existenz, ihre Freiheit, Ihr Vermögen, ja, im Zweifelsfall ihr Leben für uns alle eingesetzt haben und immer noch tun. Prof. Dr. Michael Yeadon, Prof. Dr. Klaus Püschel, Prof. Stefan Homburg, Prof. Stefan Hockertz, Dr. Wolfgang Wodarg, Clemens Arvay – und noch so viele andere mehr – haben sich laut und deutlich geäußert und mussten Verfolgung, Hetze und Hass kübelweise ertragen.
Clemens Arvay, einer der mutigen Impfkritiker ist tot (+Videos und ein Hörbuch)
Clemens Arvay hat das größte Opfer gebracht. Es sei hier noch einmal deutlich gesagt: Diesen feinen und sensiblen Menschen, der niemals irgendwen persönlich angegriffen hat, der nur in Sorge um alle seine Mitmenschen von den üblen Gefahren der mRNA-Impfung warnte, haben intolerante und hasserfüllte Menschen mit allen Mitteln niedergemacht. Obwohl er in allem Recht behalten hat und wahrscheinlich Zigtausende mit seinen Warnungen erreicht hat und somit wohl Hunderte vor Schäden bewahrt, ist er durch die bösartigen Angriffe zerstört worden. Clemens Arvay hinterlässt Frau und Kind. Die dazu beigetragen haben, ihn in den Selbstmord gehetzt haben, sollten sich in Grund und Boden schämen.
Ihr kommt ungestraft davon, aber ihr seid bis unter den Boden schuldig.
Verfolgung wegen „Volksverhetzung“ als Feigenblatt für Brachial-Zensur
Während sich die Regierungen immer neue Zensurmethoden ausdenken, die sie als „Kampf gegen Hass und Hetze im Netz“ etikettieren, werden genau die, die wirklich massenhaft angegriffen und niedergemacht werden, eben gar nicht geschützt. Dagegen werden massenhaft Regierungskritiker damit verfolgt und zum Schweigen gebracht, und wenn man dien Tatbestand der Volksverhetzung, Hatespeech etc. noch so herbei-interpretieren muss. Oder kennt irgendjemand irgendeinen Fall, in dem die Hetzer und Angreifer gegen Clemens Arvay oder Prof. Bhakdi – oder sonst einen der Aufklärer – wegen Hate-Speech oder Volksverhetzung vor Gericht gezerrt wurde? Oder gab es polizeiliche Ermittlungen gegen Wändebeschmierer, wie beispielsweise diesen hier:
Ist so etwas nicht ein Aufruf zum Töten von Menschen? Da passiert gar nichts.
Damit ist schon klar, wofür diese Gummiparagraphen gemacht werden.
Nur auf Regierungskritiker, donnert die volle Härte des Staates hernieder, die müssen desavouiert, ruiniert und zu Verbrechern gestempelt werden. Und dazu bemüht man eben einen Gummiparagraphen wie Volksverhetzung, Rassismus oder Antisemitismus.
Der Rechtsmediziner Prof. Dr. Klaus Püschel nahm die weltweit ersten Obduktionen von "Coronatoten" vor. Er wurde als Rassist diffamiert und tauchte ab.
Wer Tabus wie Freiheit, Frieden oder körperliche Unversehrtheit anspricht, hat in Deutschland keinen Platz mehr. Traurig.… pic.twitter.com/jqXiDTchtH
— Stefan Homburg (@SHomburg) May 12, 2023
So geschieht es gerade Prof. Dr. Sucharit Bhakdi. Die Staatsanwaltschaft Kiel hat die Ermittlungen gegen ihn nicht ohne Grund eingestellt. Das durfte aber nicht sein. Haben denn die Kieler Staatsanwälte nicht begriffen, dass es hier um Staatsraison und nicht um Schuld geht? Daher schritt die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig-Holstein ein, entzog der Staatsanwaltschaft Kiel das Verfahren – und zwar in der Person des Antisemitismus-Beauftragten.
Es gibt Widerstand aus den Reihen der Justiz!
Das „Netzwerk kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.“ (KriStA) bezeichnete die Anklage als „mehr als fragwürdig“ und hofft, dass nun die Richter des angerufenen Amtsgerichts Plön über „über hinreichenden juristischen Sachverstand und über genügend Courage verfügt“, ebenjene Anklage gar nicht zur Hauptverhandlungen zuzulassen. Und dann schreiben die aufrechten Juristen:
Diese Chance ist erst einmal vertan. Sofern es zur Verurteilung in erster Instanz kommt, kann nur noch auf den juristischen Sachverstand der übergeordneten Instanzen, also des Landgerichts Kiel und des Oberlandesgerichts Schleswig, oder gar des Bundesverfassungsgerichts, das in früheren Zeiten bei Interpretationszweifeln stets der Meinungsfreiheit den Vorrang gegeben hat, gehofft werden. Inzwischen hat das Amtsgericht Plön nämlich die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Termin zur Hauptverhandlung ist für März 2023 bestimmt. Gegen diesen Beschluss ist kein Rechtsmittel gegeben; die Durchführung der Hauptverhandlung ist praktisch unvermeidbar geworden. Hat das Amtsgericht Plön sich damit überhaupt selbst noch Spielraum für den juristisch gebotenen Freispruch gelassen oder sich schon so gut wie endgültig festgelegt?
Stefan Homburg zieht in einem Tweet Parallelen zu dem Fall Michael Ballweg und dem Arzt Christian Dettmar. Bei beiden war der ursprüngliche Tatvorwurf nicht zu halten, und die Richter wichen auf neue Tatbestände aus:
Der Prozess gegen Prof. Dr. Sucharit Bhakdi wurde bekanntlich verschoben. Ebenso jetzt der Prozess gegen den Weimarer Amtsrichter Christian Dettmar.
Das Netzwerk kritische Richter und Staatsanwälte (KriStA) schildert den letzteren Fall detailliert:https://t.co/Y2p5JB6yub
Die…— Stefan Homburg (@SHomburg) April 16, 2023
Da man Prof. Bhakdi in Bezug auf seine Warnungen vor den Impfungen – aufgrund erwiesener Unwirksamkeit, dafür aber hohem Schädlichkeitspotenzial – nicht am Zeug flicken kann, wird er nun wegen Antisemitismus, Holocaustleugnung und Volksverhetzung angeklagt. Ja, richtig richtig gelesen.
Die Absicht ist klar: Es soll der Mainstreampresse etwas an die Hand gegeben werden, dass, wenn sie denn wieder einmal über „Impfgegner“ schreibt, die Vernichtungsformel „… wie auch der rechtskräftig wegen Antisemitismus und Volksverhetzung verurteilte Impfgegner Sucharit Bhakdi …“ bei jeder sich bietenden Gelegenheit dazusetzen kann. Bisher konnte man ja nur das abgenutzte Wörtchen „umstritten“ als moralische Einordnung und Denkhilfe für die Dummen davorpappen. Aber mit „Antisemitismus“ und „Volksverhetzung“ … Huuuuhhh! … davor schreckt jeder Unwissende und Schlimmes-Ahnende zurück: Um Gotteswillen, damit will man sich nicht gemein machen, sonst gerät man ebenfalls ins Fadenkreuz der Zensur und Staatssicherheit. Das ist staatliche Diffamierung als Zensurkeule.
So schreibt auch die Tagesschau:
„Der umstrittene Kritiker der Corona-Maßnahmen wird sich im März 2023 wegen Volksverhetzung in zwei Fällen vor dem Amtsgericht Plön verantworten müssen, teilte eine Gerichtssprecherin tagesschau.de mit. Bhakdi habe in einem Internetvideo im Zusammenhang mit kritischen Äußerungen über die Impfpolitik Israels mit generalisierenden Aussagen auch gegenüber in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden zum Hass aufgestachelt und diese als religiöse Gruppe böswillig verächtlich gemacht, hatte ein Sprecherin der Anklagebehörde zuvor auf Anfrage von tagesschau.de mitgeteilt.“
Das hat Professor Bhakdi damals gesagt:
„Das Volk, das geflüchtet ist aus diesem Land, aus diesem Land, wo das Erzböse war, und haben ihr Land gefunden, haben ihr eigenes Land in etwas verwandelt, was noch schlimmer ist, als Deutschland war. (…) Das ist das Schlimme an den Juden: Sie lernen gut. Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie. Aber sie haben das Böse jetzt gelernt – und umgesetzt. Deshalb ist Israel jetzt living hell – die lebende Hölle.“
Was er damit zum Ausdruck bringt:
Die Juden, die aus Deutschland flohen haben nun ihr eigenes Land. Und wurden für ihr rigides, diktatorisches Impfregiment weltweit als Impfchampions gelobt. Tatsächlich sind die Israelis wie die Laborratten immer wieder und massenhaft als erste in die nächsten Booster gejagt worden und haben einen hohen Preis bezahlt, viele mit schweren Schäden und oder sogar mit ihrem Leben. Darauf bezieht sich Prof. Bhakdi und er klagt dieses Impfregime an. Das ist ganz offensichtlich das, was er meint. Er zeigt ja Mitleid mit dem und Sorge um das israelischen Volk. Er greift mit dieser Äußerung allenfalls die israelische Regierung an, die ihr eigenes Volk mit den Impfungen und Coronamaßnahmen attackiert und massiv schädigt. Eine Holocaust-Leugnung ist das nicht, im Gegenteil, er bewertet den Holocaust ja gerade als ein katastrophales Vernichtungsprogramm. Hass gegen Juden und Jüdinnen in Deutschland ist es schon dreimal nicht.
Und so sah es auch die Kieler Staatsanwaltschaft (im Gegensatz zur Schleswig-Holsteiner Generalstaatsanwaltschaft): Es liege keine strafwürdige Volksverhetzung oder Holocaust-Relativierung vor. In der Begründung zur Einstellung steht zu lesen:
„Die Äußerungen des Beschuldigten in dem Video richten sich vornehmlich gegen den Staat Israel als solchen, wobei er sich auf die dortige Politik im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID 19-Pandemie bezieht.“
Auch das „Netzwerk kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.“ kommentiert den Tatvorwurf der Volksverhetzung folgendermaßen:
„In den beschriebenen Äußerungen Bhakdis ist allerdings von vornherein überhaupt nichts zu finden, was mit dieser Definition zusammenpassen würde.“ Und: „Dieser Tatvorwurf ist also bei einer an der höchstgerichtlichen Rechtsprechung orientierten Auslegung nicht aufrechtzuerhalten“.
Die zweite Äußerung Prof. Bhakdis, die ihm als Volksverhetzung und Holocausleugnung ausgelegt wird:
„Es ist allen Wissenden klar, dass mit der formalen Zulassung der Impfstoffe der erste Meilenstein der Agenda erreicht ist und das Rennen ums Erreichen des Endziels eröffnet wird. Dieses Endziel ist die Erschaffung einer neuen Realität und beinhaltet nichts anderes als den zweiten Holocaust. Die Abschaffung der Menschheit in der jetzigen Ausprägung.“
Hierzu schreibt das „Netzwerk kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.“:
„Eine ausdrückliche Leugnung oder Verharmlosung des Holocausts, des nationalsozialistischen Völkermordes im Dritten Reich, lässt sich dieser Aussage schon einmal nicht entnehmen. Im Gegenteil setzt sie den Holocaust und seine Schrecken als gegeben voraus. (…) Die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig ist in beiden Anklagepunkten schon im objektiven Tatbestand nicht schlüssig. Bhakdis Äußerungen sind vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt. Es drängt sich der Verdacht von Gesinnungsstrafrecht auf. Dem Amtsgericht Plön ist genügend juristischer Sachverstand und genügend Courage zu wünschen, die Eröffnung des Hauptverfahrens aus Rechtsgründen abzulehnen.“
Das wünschen wir alle dem mutigen und tapferen Professor Bhakdi aus vollem Herzen!